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Treffverbot

Aus aktuellem Anlass (vgl. Beitrag «Respektloses Verhalten gegenüber Teamern») sind in diesem Beitrag alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit einem Jugentreffverbot aufgeführt: 

Ein Jugendtreffverbot kann grundsätzlich von allen Teamern ohne Rücksprache mit der Leitung bei Verstössen gegen die in der Hausordnung festgehaltenen Jugendtreffregeln ausgesprochen werden. 

Bei groben Regelverstössen oder nach mehrfacher erfolgloser Ermahnung kann die diensthabende Aufsichtsperson Jugendliche vom Jugendtreff und dem dazu gehörenden Areal wegweisen und ein Treffverbot aussprechen. 

Wird ein Treffverbot ausgesprochen, muss zwingend die OJA-Leitung, Jessi oder Annie, informiert werden, damit die weiteren Schritte eingeleitet werden können. 

Der / die Jugendliche erhält nach einem mündlich ausgesprochenen Treffverbot einen Brief nachhause geschickt, in welchem der Vorfall nochmals kurz geschildert wird und er / sie zu einem Klärungsgespräch in den Jugendtreff eingeladen wird. Die Eltern erhalten eine Kopie dieses Briefes und sind ebenfalls eingeladen, am Klärungsgespräch teilzunehmen. 

Das Klärungsgespräch findet im Jugendtreff statt und hat zum Ziel, dass der / die Jugendliche nochmals mit dem Fehlverhalten konfrontiert wird und Stellung dazu nehmen kann. Auch wird an diesem Gespräch die Dauer des Treffverbots festgelegt. Das Gespräch wird von Annie geleitet und von Jessi protokolliert. 

Das Team wird über die Dauer des Treffverbots informiert. Solange das Treffverbot andauert, erscheint beim / bei der betreffenden Jugendlichen eine Warnung im Anmeldetool, falls er / sie sich trotz Treffverbot im CUBE registrieren möchte. Dies erleichtert die Durchsetzung des Verbots. 

Ist die Dauer des Treffverbots abgelaufen, kann der / die Jugendliche den Jugendtreff und die Angebote der OJA wieder uneingeschränkt nutzen. Kommt es erneut zu einem Zwischenfall, kann ein zweites Treffverbot mit längerer Dauer ausgesprochen werden. Der Ablauf ist gleich. 

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